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2. Juli 2024

 

Beginn der Mitteilungsverpflichtung nach § 146a Absatz 4 Abgabenordnung (AO)

 

Das  Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat über Änderungen zur Mitteilungsverpflichtung informiert. Am 28.06.2024 wurde das v.g. BMF Schreiben veröffentlicht. Demnach wird die elektronische Übermittlungsmöglichkeit über das Programm „Mein ELSTER“ und die ERiC-Schnittstelle ab dem 1. Januar 2025 zur Verfügung gestellt.

 

Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Systeme fristgerecht gemeldet werden, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen und Strafen zu vermeiden. Folgende Fristen sind u.A. wichtig:

 

  • Systeme, die vor dem 1. Juli 2025 erworben wurden, müssen bis zum 31. Juli 2025 gemeldet werden.

 

  • Systeme, die ab dem 1. Juli 2025 erworben werden, müssen innerhalb eines Monats nach dem Kauf gemeldet werden.

 

  • Systeme, die ab dem 1. Juli 2025 außer Betrieb genommen werden, müssen innerhalb eines Monats nach der Außerbetriebnahme gemeldet werden. Vor der Meldung der Außerbetriebnahme muss der Erwerb bereits gemeldet sein.

 

Wir sind als Entwickler von Steuersoftware am ELSTER-Verfahren registriert und werden die ERiC-Schnittstellen-Lösung gemäß § 146a (4) AO zur Verfügung stellen.

 

Gerne halten wir Sie hierzu - im direkten Austausch - auf dem Laufenden!

 

Ihr Team von

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