• Innovative Lösungen

    Unsere Kassensysteme: sind abgestimmt auf die Anforderungen in Bäckereien, der Gastronomie und dem Einzelhandel. Wir bieten Ihnen Branchenlösungen mit besonderen Funktionen an.

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  • Diebold Nixdorf

    Als Alleinstellungsmerkmal ist die dascus GmbH <<authorized Partner>> des Herstellers Diebold Nixdorf. Dieser Status ist einzigartig in der Region Deutschland, Österreich und Schweiz (D-A-CH).

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  • dasBon - elektronischer Beleg

    dasBon - elektronischer Kassenbeleg ist ein Service von dascus und bietet eine kosteneffiziente und umweltfreundliche Alternative zum Papier-Kassenbon.

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  • Rundum versorgt

    Central Store Office (CSO): Die Komplettlösung für die Verwaltung und Steuerung Ihres Unternehmens. CSO bietet eine schnelle Integration und vielseitige Anwendungen.

     

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  • Für lächelnde Kunden

    Unser Service: Wir stehen immer parat, wenn Sie uns brauchen. Ob telefonisch, online per Fernwartung oder direkt vor Ort. Mit unserem Team aus Fachkräften gewähren wir einen optimalen Kundendienst.

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  • SpacePole

    professionelle Halterungen für Kassensysteme, Kartenzahlungs-Terminals u.v.m.  - wir sind Qualified Added Value Reseller (QVAR) und Approved Installer

     

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Kassensysteme, die modernes Zahlen möglich machen

Die gute alte Registrierkasse ist kaum noch im Handel oder in der Gastronomie zu finden. Nur noch vereinzelt verkaufen Einzelhändler über diese Kasse ihre Ware. Ein modernes Kassensystem ist in der Regel eine adäquate Lösung via EDV, die sowohl im Handel, als auch in der Gastronomie angewandt wird. Die meisten Kassensysteme sind PC-basiert. So kann jeder Betrieb mit den vielseitigen Zahlungssystemen weltweit Schritt halten. Die Hardware des Systems ist mit einem Betriebssystem ausgestattet, welches in der Regel von Windows, MAC oder Linux ist. Anders als proprietären (in sich geschlossenen) Systemen die ihre eigenen Betriebssysteme des jeweiligen Herstellers aufweisen. Beispiele hierfür sind CASIO, VECTRON, SHARP oder SCHULTES.

Die Hardware besteht neben der Basis noch aus vielen weiteren Komponenten. So gehören der Barcodescanner, die Kassenschublade und der Zahlungsterminal mit zur Kassenhardware. Selbst der Thermodrucker mit Ausdruck für Rechnungen ist ein Bestandteil des modernen Kassensystems.

 

Hardware und Software müssen Hand in Hand arbeiten

Um die Hardware einwandfrei funktionieren zu lassen, sind gute Kassensysteme mit Software ein absolutes Muss und das sowohl in der Bäckerei. im Handel, als auch in der Gastronomie. Die Kassensysteme mit Software setzen dabei auf intelligente Lösungen, die für einen reibungslosen und effektiven Ablauf im Kundenverkehr sorgen. Deshalb sollten Kassensysteme mit intelligenter Software ausgestattet sein. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen PC-basierten Systemen und in sich geschlossene Kassen.

 

Die Kassensysteme mit Software müssen sowohl den Artikel selbst, als auch die Konfiguration beherrschen. Mit dascus-Kassensysteme ist gesichert, dass Daten archiviert und gespeichert werden. Es gibt Kassensysteme bei denen die Hardware als auch die Software eine feste Einheit bilden. Hierbei handelt es sich um geschlossene Kassensysteme. Diese werden als proprietäre Kassensysteme bezeichnet.

 

Schutz vor Viren, Nachweis für die Finanzbehörde

Oft bietet diese Art von Kassensysteme Software an, die einen guten Schutz gegen Viren und anderen Schädigungen bieten. Allerdings kann hier bei defekten Akku oder bei längerer Unterbrechung der Stromversorgung die Datensicherheit nicht gewährleistet werden. Weiterhin sind diese RAM-basierten Kassen in der Regel mit einem begrenzten Speicher ausgestattet. Um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, wird für Stand-Alone-Kassensysteme auf externe Speichermedien, wie zB. Compact-Flash-Card (CF-Card) oder USB-Speichermedien zurückgegriffen. Die meisten Kassensysteme sind mit einem Touchscreen ausgestattet.

Schnittstellen und die Kommunikation zwischen dem Rechner und dem Kassensystem spielen eine wichtige Rolle. Alle Buchungsvorgänge können von innovativen Kassensystemen zu sog. Backoffice- oder Abrufrechner übertragen werden. Da der Gesetzgeber vorschreibt, alle gespeicherten Daten als Beweisgrundlage mit einer bestimmten Frist von 10 Jahre aufzubewahren, ist eine gut funktionierende Software unumgänglich. Bis auf wenige Ausnahmen sind Händler dazu verpflichtet ein solches Kassensystem zu führen, dass Daten speichert und archiviert. Dies dient als Grundlage für jegliche steuerliche Leistungen. Das moderne Kassensystem ist für Händler und Gastronomen mehr als nur eine Grundlage von Umsatz und Gewinn, sondern trägt maßgeblich zum Nachweis der doppelten Buchführung bei.

  • Mitteilungsverpflichtung nach § 146a (4) AO

    2. Juli 2024   Beginn der Mitteilungsverpflichtung nach § 146a Absatz 4 Abgabenordnung (AO)   Das  Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat über Änderungen zur Mitteilungsverpflichtung informiert. Am 28.06.2024 wurde das v.g. BMF Schreiben veröffentlicht. Demnach wird die elektronische Übermittlungsmöglichkeit über das Programm „Mein ELSTER“ und die ERiC-Schnittstelle ab dem 1. Januar 2025 zur Verfügung gestellt.   Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Systeme fristgerecht gemeldet werden, um...

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  • iba 2023 in München – Sie sind herzlich eingeladen!

    29. September 2023 Seien Sie dabei auf der iba 2023  München | 22.10.2023 - 26.10.2023 | Halle A3 Stand 514 - führende Weltmesse des Bäcker- und Konditorenhandwerks -        Seien Sie mit dabei, wenn sich Fachleute aus aller Welt treffen, um die wichtigsten Entwicklungen und Marktneuheiten zu präsentieren.                   Die Hauptthemen in diesem Jahr:                                                                                                                                                        digitale Kundenkarte und Kunden-App Online-Shop Anbindung via Click&Collect Selbstbedienungs-Kassen mit Verknüpfung von Küchenmonitoren und Pager-Systemen (Kundenruf)        softwaregestützte...

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  • DSFinV-K Zertifizierung der dascus-Kassenlösung durch audicon

    01. April 2021 Am 01.01.2020 ist das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen in Kraft getreten. Mit Datum 31.03.2021 endete die Nichtbeanstandungsfrist und die Bestimmungen der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) gelten. Von Audicon, dem Softwarelieferanten der Finanzbehörden, haben wir uns den Kassendaten-Export gemäß der digitalen Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme (DSFinV-K), zertifizieren lassen. Durch die geänderte Rechtslage und unserer...

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  • Kassensicherungsgesetz: Fristverlängerung bis zum 31. März 2021 für den Einbau der technischen Sicherheitseinrichtung (TSE)

    28. Juli 2020 Nichtbeanstandungsregelung zur Aufrüstung elektronischer Aufzeichnungssysteme mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE)   Aufgrund von Covid-19 und der daraus resultierenden Corona-Krise haben mehrere Bundesländer die Nichtbeanstandungsregelung für das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen angepasst.   Es gilt: Der Termin 30.09.2020 als vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) festgelegter Fixtermin bleibt bestehen und somit...

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